Das Musterbeispiel einer berandeten Mannigfaltigkeit im
ist der
Halbraum
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Die Definitionen von berandeten Atlanten und berandeten Mannigfaltigkeiten ergibt sich nun exakt wie im Fall allgemeiner Mannigfaltigkeiten, so daß wir nicht all diese Begriffe hier wiederholen müssen. Wir müssen nur einige Hilfssätze über Diffeomorphismen bzgl. der Randpunkte beweisen:
Sei
Randpunkt. Dann bildet das Differential
den Untervektorraum
Sowie die
Halbräume
jeweils in sich ab, d.h. die Jacobimatrix in
ist von der Gestalt
Beweis: Zu
sei
eine
lokale differenzierbare Fortsetzung von
. Wäre nun
kein
Randpunkt von
, dann gäbe es eine in
offene Umgebung
von
. Da
stetig ist, ist
offen in
. Da
und
id
, besitzt
bei
vollen Rang und ist
folglich lokaler Diffeomorphismus. Folglich ist
Umgebung von
in
, was aber nicht sein kann, da ja
Randpunkt gewesen sein
sollte. Also ist
. Exakt die gleiche
Überlegung ist aber auch auf
anwendbar und folglich
, woraus schließlich
resultiert.
Da
ist
. Es ist also
für
. Da
ist
in ganz
und folglich die Richtungsableitung
entlang der
-Richtung positiv, denn die Jacobimatrix muß ja vollen Rang
besitzen, weil
voraussetzungsgemäß Diffeomorphismus ist. Folglich
ist (48) bewiesen. Daraus folgen unmittelbar die
Behauptungen des Satzes. Q.E.D.
Daraus ergibt sich sofort die folgende
Aus dem zweiten Teil von Lemma 1 wird unmittelbar klar,
daß der Rand
durch Einschränkung der Karten von
zu einer
unberandeten
-dimensionalen differenzierbaren Mannigfaltigkeit wird.
Unter
verstehen wir hinkünftig die so definierte
differenzierbare randlose Mannigfaltigkeit. Die Tangentialräume von
an
Randpunkten sind die vollen Tangentialräume. Allerdings sind die beiden
Halbräume gemäß Lemma 1 durch
wohldefiniert, d.h. koordinatenunabhängig
definiert.
Es ist weiter
und
.
Die Tangentialvektoren in
heißennach innen weisende, die in
nach außen weisende Tangentialvektoren in
. Es ist klar, daß
die Komponente eines nach innen (außen) weisenden Vektors bzgl. jeder
Karte eine negative (positive)
-Komponente besitzt.