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  Inhalt
Alle im Text angesprochenen topologischen Räume, insbesondere auch die
Mannigfaltigkeiten, erfüllen zusätzlich zu den Axiomen aus Definition
A.3 noch das so genannte Hausdorff'sche Trennungsaxiom
[11, S. 22]:
Definition 8.7 (Hausdorff'sches Trennungsaxiom)
Ein topologischer Raum heißt Hausdorffraum, wenn man zu je zwei
verschiedenen Punkten disjunkte Umgebungen finden kann.
Dieses Axiom ist für alle metrisierbaren Räume gültig [11, S.22],
und somit natürlich auch für
.
Das Hausdorff'sche Trennungsaxiom soll hier nicht weiter behandelt werden. Es
kommt zwar in der Definition der Mannigfaltigkeit vor, wird aber auf unsere
Überlegungen keinen großen Einfluss haben.
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