Um die Definition der Mannigfaltigkeit verstehen zu können, muss man das
zweite Abzählbarkeitsaxiom kennen. Dieses ist unter Verwendung des
Begriffes Basis einer Topologie formuliert. Wir definieren also zunächst
[11, S.15]:
Definition 8.12 (Basis)
Sei ein topologischer Raum. Eine Menge von offenen Mengen
heißt Basis der Topologie, wenn jede offene Menge Vereinigung von
solchen in ist.
Wir sind nun bereit für die letzte Definition dieses Anhangs
[11, S. 98]:
Definition 8.13 (Zweites Abzählbarkeitsaxiom)
Ein topologischer Raum, der eine abzählbare Basis der Topologie besitzt,
erfüllt das zweite Abzählbarkeitsaxiom.