Im folgenden wollen wir die Lagrangegleichung von einem höheren Standpunkt aus beleuchten, der im folgenden große analytische Vorzüge gegenüber dem direkten Studium der Bewegungsgleichungen bietet. Wir können nämlich die Bewegungsgleichungen auch als Extremalprinzip formulieren.
Dazu betrachten wir zunächst einmal die einfachste Grundaufgabe der
Variationsrechnung. Es sei mit
der Raum der mindestens
zweimal stetig differenzierbaren Funktionen
bezeichnet. Es ist klar, daß die Bahnkurven der Newtonschen Mechanik
als Lösungen einer Differentialgleichung zweiter Ordnung genau in diese
Klasse fallen, zumindest dann, wenn die Bahn fern von Stellen bleibt, an
denen die Kräfte ggf. singulär werden.
Sei nun weiter durch die Abbildung
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(2.2.2) |
Durch partielle Integration des zweiten Summanden unter Ausnutzung der
Randbedingungen
erhalten wir
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(2.2.5) |
Beweis:
Als ersten Schritt beweisen wir, daß die Funktion
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(2.2.6) |
Zum Beweis des Satzes nehmen wir nun an, es gäbe eine Stelle
mit
. Da
nach Voraussetzung
stetig ist, existiert eine Umgebung
, in der
beständig dasselbe
Vorzeichen besitzt wie an der Stelle
.
Die Funktion
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(2.2.7) |
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(2.2.8) |
Wenden wir das Lemma nun auf unsere Forderung (2.2.4) an. Demnach
muß die Klammer des Integranden in
identisch
verschwinden, da
willkürlich aus
gewählt werden kann. Damit folgt aber, daß die das Funktional
extremierende Funktion
notwendig die Gleichung
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(2.2.9) |
Sie stimmen nun genau mit den Euler-Lagrangegleichungen der Mechanik überein. Wir gelangen damit zu einer Beschreibung der Trajektorien eines mechanischen Systems als Extremalprinzip, dem Hamiltonschen Prinzip:
Ein dynamisches System sei mit
unabhängigen generalisierten
Koordinaten
formuliert, und es existiere eine im obigen Sinne
erklärte erklärte Lagrangefunktion
. Dann verläuft die
tatsächliche Bewegung so, daß das Wirkungsfunktional