Die soeben gegebene Formulierung der Mechanik als Extremalprinzip
erlaubt die einfache Erweiterung der behandelten dynamischen Systeme auf
sogenannte erzwungene Bewegungen. Diese Erweiterung gibt aber
weitere Erkenntnisse hinsichtlich der formalen Struktur der
Mechanik. Durch Einführung generalisierter Koordinaten für ein
mechanisches System von
Massepunkten, deren Bewegung auf eine in
eingebettete differenzierbare
-dimensionale
Mannigfaltigkeit eingeschränkt wird, haben wir nämlich nichts anderes
als eine Karte dieser
-dimensionalen Mannigfaltigkeit definiert. Wir
können uns z.B. vorstellen, daß die Bewegung eines Massepunktes auf
eine Kugeloberfläche eingeschränkt wird, etwa indem er an einer
(masselos gedachten) starren Stange befestigt wird, die in einem
Kugellager aufgehängt frei um einen Punkt rotieren kann. In diesem
Falle ist die Untermannigfaltigkeit eine Kugelfläche, also
.
Wir wenden uns nun der formalen Behandlung solcher Bewegungen im Rahmen des Hamiltonschen Prinzips zu. Dabei nehmen wir an, daß die Mannigfaltigkeit des Systems nicht allein durch eine Karte, also die Einführung generalisierter Koordinaten, sondern auch durch Zwangsbedingungen der Form
Dabei sind
die sog. Koordinatendifferentiale. Auf eine
mathematisch einwandfreie Definition dieses Begriffs gehen wir in
Anhang A näher ein. Ein Spezialfall liegt vor, wenn es eine Funktion
gibt, so daß
Für die Aufstellung der Bewegungsgleichung spielt all dies aber keine besondere Rolle. Betrachten wir nun noch einmal unsere Herleitung der Eulerschen Gleichung aus der Variationsrechnung. Wir hatten für das Wirkungsfunktional die Bedingung
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(2.3.3) |
Voraussetzungsgemäß gelten aber die
Zwangsbedingungen
(2.3.1). Wir haben ein Extremwertproblem mit Nebenbedingungen vor
uns. Dies lösen wir dadurch, daß wir jede der Zwangsbedingungen
(2.3.1) mit einem Lagrangeparameter
multiplizieren und
zu der Variation der Wirkung im Hamiltonschen Prinzip addieren. Es gilt
dann vermöge (2.3.1) und der Stationaritätsbedingung für das
Wirkungsfunktional:
Falls die Zwangsbedingungen holonom sind, d.h. Funktionen
existieren, so daß (2.3.2) gilt, wir
(2.3.5, 2.3.6) zu
Ein Blick auf die Bewegungsgleichungen (2.3.5-2.3.6), die in
der Literatur als Lagrangegleichungen 1. Art bezeichnet werden,
und der Vergleich mit (2.1.11) zeigt, daß die Lagrangeparameter den
Zwangsbedingungen durch Zusatzterme generalisierter Kräfte, die
i.a. auch von den
abhängen werden, Rechnung trägt. Dies ist
unmittelbar physikalisch begreiflich, erfordert doch die Aufprägung
eines Zwangs auf das mechanische System wirkende Kräfte (technisch
wichtig z.B. bei Lagerkräften), die daher auch Zwangskräfte
genannt werden.