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Die Frage ist doch: gibt es eine Möglichkeit, mit der ein Sender auf
der linken Seite des Tunnels einem Empfänger auf der rechten Seite
eine Nachricht, etwa in Form eines Wellenpakets, mit
Überlichtgeschwindigkeit übermitteln kann? Bei der Beantwortung dieser
Frage hilft die Diskussion in Abschnitt
5. Und da fallen zwei Dinge auf:
- (1)
- Der Betrag des getunnelten Signals in Abbildung
10 ist zu jedem Zeitpunkt kleiner als es der eines
nichtgetunnelten Signals wäre (die rechte Seite von Abbildung
10 ist um sechs Zehnerpotenzen verstärkt).
Insbesondere gibt es kein Intensitätsniveau, welches vom
Tunnelsignal früher erreicht würde, als vom nicht getunnelten.
- (2)
- Ebenfalls ist die aufintegrierte Intensität des getunnelten
Signals zu jedem Zeitpunkt kleiner als die des nicht getunnelten
Signals.
Diese beiden offensichtlichen Erkenntnisse bedeuten, daß ein Detektor
des Typs (1) oder (2) in Abschnitt 5 das
nichttunnelnde Signal auf jeden Fall früher registriert, als
das tunnelnde, und zwar unabhängig von der eingestellten
Detektorempfindlichkeit. Da das nichttunnelnde Signal mit höchstens
mit Lichtgeschwindigkeit übertragen wurde, muß die
Informationsübertragungsgeschwindigkeit im Tunnel für Detektoren
dieser Typen auf jeden Fall kleiner als
sein.
Das Maximum des Tunnelsignals ist gegenüber dem nichttunelnden ,,
nach vorn`` verschoben. Ein Detektor, der das Maximum detektiert,
würde das getunnelte Signal früher registrieren als das nicht
getunnelte. Daraus zu folgern, daß das Tunnelsignal mit
Überlichtgeschwindigkeit transportiert wurde, wäre jedoch falsch, wie
folgende einfachen Überlegungen zeigen:
- (1)
- Der Sender auf der linken Seite des Tunnels hat auf jeden
Fall eine endliche Ansprechzeit. Konkret: vom Zeitpunkt der
Sendeauslösung bis zum Zeitpunkt, an dem der Sender das
Signalmaximum emittiert, vergeht eine endliche Zeit. Wenn also der
Empfänger einen Detektor benutzt, der das Maximum detektiert, ist
das nicht getunnelte Signal auf jeden Fall mit
Unterlichtgeschwindigkeit unterwegs. Das getunnelte Signal ist bei
gleichem Detektor dann schneller als das nicht getunnelte, aber die
Schlußfolgerung, daß das getunnelte Signal damit auch schneller als das
Licht sei, ist durch nichts gerechtfertigt.
- (2)
- Wie erwähnt, ist der Betrag des getunnelten Signals
jederzeit kleiner als der des nicht getunnelten Signals (welches ja
höchstens mit Lichtgeschwindigkeit unterwegs ist). Das heißt, daß
das Maximum des getunnelten Signals beim Empfänger erst eintreffen
wird, nachdem das nicht getunnelte Signal eine Intensität
erreicht hat, die dem Maximum des getunnelten Signals entspricht.
Mithin wird ein Detektor vom Typ (2), der auf gerade diese
Intensität eingestellt ist und das nicht getunnelte Signal
detektiert, das Signal früher registrieren als ein Detektor,
der das Maximum des Tunnelsignals detektiert. Für diesen Detektor
vom Typ (2) aber war das nicht getunnelte Signal höchstens mit
Lichtgeschwindigkeit unterwegs. Da der Detektor, der das Maximum des
Tunnelsignals detektiert, erst später anspricht, muß das getunnelte
Signal mit Unterlichtgeschwindigkeit übertragen worden sein.
Völlig analoge Überlegungen gelten auch für Detektoren der anderen in
Abschnitt 5 diskutierten Typen. Daraus
folgt, daß mit Tunnelstrecken eine überlichtschnelle
Informationsübertragung nicht möglich ist.
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