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Aber ist das nicht Überlichtgeschwindigkeit?

Die Frage ist doch: gibt es eine Möglichkeit, mit der ein Sender auf der linken Seite des Tunnels einem Empfänger auf der rechten Seite eine Nachricht, etwa in Form eines Wellenpakets, mit Überlichtgeschwindigkeit übermitteln kann? Bei der Beantwortung dieser Frage hilft die Diskussion in Abschnitt 5. Und da fallen zwei Dinge auf:

(1)
Der Betrag des getunnelten Signals in Abbildung 10 ist zu jedem Zeitpunkt kleiner als es der eines nichtgetunnelten Signals wäre (die rechte Seite von Abbildung 10 ist um sechs Zehnerpotenzen verstärkt). Insbesondere gibt es kein Intensitätsniveau, welches vom Tunnelsignal früher erreicht würde, als vom nicht getunnelten.
(2)
Ebenfalls ist die aufintegrierte Intensität des getunnelten Signals zu jedem Zeitpunkt kleiner als die des nicht getunnelten Signals.

Diese beiden offensichtlichen Erkenntnisse bedeuten, daß ein Detektor des Typs (1) oder (2) in Abschnitt 5 das nichttunnelnde Signal auf jeden Fall früher registriert, als das tunnelnde, und zwar unabhängig von der eingestellten Detektorempfindlichkeit. Da das nichttunnelnde Signal mit höchstens mit Lichtgeschwindigkeit übertragen wurde, muß die Informationsübertragungsgeschwindigkeit im Tunnel für Detektoren dieser Typen auf jeden Fall kleiner als $c$ sein.

Das Maximum des Tunnelsignals ist gegenüber dem nichttunelnden ,, nach vorn`` verschoben. Ein Detektor, der das Maximum detektiert, würde das getunnelte Signal früher registrieren als das nicht getunnelte. Daraus zu folgern, daß das Tunnelsignal mit Überlichtgeschwindigkeit transportiert wurde, wäre jedoch falsch, wie folgende einfachen Überlegungen zeigen:

(1)
Der Sender auf der linken Seite des Tunnels hat auf jeden Fall eine endliche Ansprechzeit. Konkret: vom Zeitpunkt der Sendeauslösung bis zum Zeitpunkt, an dem der Sender das Signalmaximum emittiert, vergeht eine endliche Zeit. Wenn also der Empfänger einen Detektor benutzt, der das Maximum detektiert, ist das nicht getunnelte Signal auf jeden Fall mit Unterlichtgeschwindigkeit unterwegs. Das getunnelte Signal ist bei gleichem Detektor dann schneller als das nicht getunnelte, aber die Schlußfolgerung, daß das getunnelte Signal damit auch schneller als das Licht sei, ist durch nichts gerechtfertigt.
(2)
Wie erwähnt, ist der Betrag des getunnelten Signals jederzeit kleiner als der des nicht getunnelten Signals (welches ja höchstens mit Lichtgeschwindigkeit unterwegs ist). Das heißt, daß das Maximum des getunnelten Signals beim Empfänger erst eintreffen wird, nachdem das nicht getunnelte Signal eine Intensität erreicht hat, die dem Maximum des getunnelten Signals entspricht. Mithin wird ein Detektor vom Typ (2), der auf gerade diese Intensität eingestellt ist und das nicht getunnelte Signal detektiert, das Signal früher registrieren als ein Detektor, der das Maximum des Tunnelsignals detektiert. Für diesen Detektor vom Typ (2) aber war das nicht getunnelte Signal höchstens mit Lichtgeschwindigkeit unterwegs. Da der Detektor, der das Maximum des Tunnelsignals detektiert, erst später anspricht, muß das getunnelte Signal mit Unterlichtgeschwindigkeit übertragen worden sein.

Völlig analoge Überlegungen gelten auch für Detektoren der anderen in Abschnitt 5 diskutierten Typen. Daraus folgt, daß mit Tunnelstrecken eine überlichtschnelle Informationsübertragung nicht möglich ist.




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