Wir betrachten zunächst das altbekannte Doppelspaltexperiment von Young, mit dem die Wellennatur des Lichtes experimentell bestätigt wurde, aus quantentheoretischer Sicht.
Dazu betrachten wir eine Lichtquelle, die in guter Näherung als
,,Einphotonenquelle`` behandelt werden kann, d.h. wir nehmen
an, wir hätten eine Quelle, die beliebig oft in der Lage ist, ein in
der Richtung
polarisiertes Photon einer bestimmten Frequenz
abzugeben.
Diese in guter Näherung als ebene Wellen zu beschreibenden Photonen
fallen nun auf einen Schirm mit zwei Öffnungen im Abstand
. Der
Einfachheit halber nehmen wir auch an, die Spaltöffnungen selbst seien
klein gegen die Wellenlänge des Lichtes, so daß wir sie als
punktförmige Quellen ansehen können. Die Photonen werden dann in einem
Abstand
vom Doppelspalt auf einer Photoplatte oder mit Hilfe eines
Photomultipliers registriert (s. Abb. 1). Im folgenden nennen
wir diese Registriervorrichtung der Einfachheit halber einfach
,,Schirm``.
Aus der Zeichnung lesen wir ab, daß die Wahrscheinlichkeit, am Punkt
, wo sich der Detektor befindet, ein Photon zu finden,
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Es ist wichtig zu bemerken, daß das Interferenzmuster dadurch zustandekommt, daß wir die Wahrscheinlichkeitsamplituden und nicht die Wahrscheinlichkeiten der Photonen addieren. Diese Vorschrift ist gemäß den Grundprinzipien der Quantentheorie stets anzuwenden. Weiter ist noch wichtig, daß sich in unserem Beispiel die Photonen, die durch den einen Spalt laufen, durch nichts von den Photonen, die durch den anderen Spalt kommen, unterscheiden. Wir können also nicht sagen, durch welchen Spalt ein bestimmtes Photon gekommen ist.
Im Wellenbild ist das selbstverständlich: Wir müssen Licht verwenden, das kohäherent über einen räumlich so großen Bereich ausgedehnt ist, daß sie mit beiden Spaltöffnungen überlappen. Im quantentheoretischen Photonenbild bedeutet dies, daß die Ortsunschärfe entsprechend groß sein muß, d.h. wir können aufgrund des Versuchsaufbaus nicht wissen, durch welchen Spalt ein Photon gehen wird.