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Unitäre Abbildungen sind dadurch definiert, daß sie linear sind und
Skalarprodukte beliebiger Vektoren ungeändert lassen, d.h. es gilt für
alle Vektoren
 |
(2.7.1) |
Offensichtlich ist dies genau dann der Fall, wenn
 |
(2.7.2) |
ist. Dies folgt daraus, daß für ein VONS
des Hilbertraums
 |
(2.7.3) |
und folglich
 |
(2.7.4) |
ist. Also ist
eine umkehrbar eindeutige lineare
Abbildung des Hilbertraums in sich, d.h. der Operator besitzt ein
Inverses, und es gilt
 |
(2.7.5) |
Ein wichtiges Beispiel für unitäre Operatoren sind Operatoren der Form
mit |
(2.7.6) |
Aus der Reihendarstellung (2.5.9) folgert man nämlich sofort,
daß
![$\displaystyle \op{U}^{\dagger}(\lambda) = [\exp(\ii \lambda \op{A})]^{\dagger} = \exp(-\ii \lambda \op{A}^{\dagger}) = \exp(-\ii \lambda \op{A}).$](img382.png) |
(2.7.7) |
Nun ist offenbar
 |
(2.7.8) |
Dabei haben wir allerdings verwendet, daß wir für die
Operatorexponentialabbildung für beliebige kommutierende
Operatoren
und
die Gleichung
falls |
(2.7.9) |
verwenden dürfen, als ob
und
reelle oder komplexe
Zahlen wären. Daß dies tatsächlich der Fall ist, folgert man daraus,
daß für kommutierende Operatoren die binomische Formel wie für
Zahlen gilt, d.h.
falls |
(2.7.10) |
Nun gilt
 |
(2.7.11) |
Ohne Beweis nehmen wir an, daß wir diese Doppelreihe beliebig umordnen
dürfen. Dann können wir stets Operatorprodukte mit gleichen
zusammenfassen. Es folgt
 |
(2.7.12) |
Dabei haben wir die Beziehung
 |
(2.7.13) |
verwendet. Es ist klar, daß wir all diese Manipulationen nicht
hätten durchführen können, wenn
und
nicht
kommutieren. Dann gilt auch (2.7.9) i.a. nicht mehr.
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