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Erinnern wir uns zur Erläuterung dieser Grundpostulate zunächst an den
Begriff des Hilbertraums. Dieser ist zunächst einmal ein
Vektorraum über dem Körper der komplexen Zahlen, d.h. für
irgendwelche Elemente
und Zahlen
gibt es die
Verknüpfung der Addition von Vektoren
und der Multiplikation eines Vektors mit einer komplexen Zahl
, die folgende Eigenschaften besitzen:
Daraus ergibt sich unter anderem auch, daß es zu jedem Vektor
einen Vektor
gibt, so daß
. Wegen (2.3.6) und
(2.3.5) ist nämlich
 |
(2.3.7) |
Weiter ist auf dem Hilbertraum noch ein Skalarprodukt, das zwei
Vektoren
auf eine komplexe
Zahl
abbildet, definiert. Es besitzt die folgenden
Eigenschaften:
Eine wichtige Folgerung aus (2.3.8) und (2.3.9) ist
 |
(2.3.12) |
d.h. das Skalarprodukt ist bzgl. des zweiten Arguments linear
aber bzgl. des ersten Arguments antilinear, d.h. die
Zahlenfaktoren in der Linearkombination sind beim Herausziehen aus dem
ersten Argument komplex zu konjugieren. Der Beweis folgt einfach aus
(2.3.9) und (2.3.8) sowie einfachen Eigenschaften der
komplexen Konjugation für komplexe Zahlen:
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(2.3.13) |
Auf dem Hilbertraum wird mit dem Skalarprodukt zugleich auch eine
Norm definiert:
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(2.3.14) |
Diese Definition erfüllt in der Tat die Eigenschaften einer
Vektrraumnorm, d.h. es gilt
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(2.3.15) |
Der Beweis ist eine sehr einfache Übungsaufgabe.
Etwas schwieriger ist der Beweis der Dreiecksungleichung
 |
(2.3.16) |
Dazu betrachten wir
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(2.3.17) |
Nun ist (2.3.16) offenbar gleichbedeutend mit
 |
(2.3.18) |
Wir müssen also nachweisen, daß
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(2.3.19) |
Dazu beweisen wir die auch für sich genommen wichtige
Cauchy-Schwarzsche Ungleichung
 |
(2.3.20) |
Wir können dabei annehmen, daß
und
, denn andernfalls wären beide Seiten der Ungleichung
, und
somit die Behauptung erfüllt.
Zum Beweis von (2.3.20) setzen wir
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(2.3.21) |
Dann folgt aus der positiven Definitheit des Skalarprodukts
(2.3.10)
 |
(2.3.22) |
und daraus folgt durch einige einfache Umformungen
(2.3.20). Daraus ergibt sich aber sofort auch (2.3.19),
denn es gilt
 |
(2.3.23) |
Damit ist die Dreiecksungleichung (2.3.18) bewiesen.
Physikalisch impliziert die Hilbertraumstruktur der Zustände das
Superpositionsprinzip, dem gemäß für zwei oder mehr
Zustandsvektoren auch jede Linearkombination wieder einen möglichen
Zustand repräsentiert.
Wichtige Beispiele für konkrete Hilberträume, die in der
Quantentheorie eine Rollen spielen, sind der Hilbertsche
Funktionenraum der quadratintegrablen Funktionen
und der Hilbertsche Folgenraum der quadratsummierbaren
Folgen
.
Der erste Fall
entspricht der Formulierung der
Quantentheorie als Schrödingersche Wellenmechanik. Dabei
werden die quantenmechanischen Zustände durch Funktionen
repräsentiert, für die das Integral
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(2.3.24) |
existiert. Für zwei solcher Funktionen existiert dann auch das
Skalarprodukt
 |
(2.3.25) |
Es ist eine einfache Übungsaufgabe nachzuweisen, daß die
Axiome (2.3.1-2.3.6) und (2.3.8-2.3.11)
gelten. Hinsichtlich (2.3.11) müssen wir allerdings vereinbaren,
daß wir Funktionen, für die (2.3.24) verschwindet mit der
Funktion
identifizieren. Das bedeutet anders ausgedrückt, daß
zwei Funktionen bereits als gleich angesehen werden, wenn sie sich nur
in abzählbar vielen Stellen des
voneinander unterscheiden.
Entsprechend besteht der Folgenraum
aus allen Folgen
, für die
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(2.3.26) |
existiert, und das Skalarprodukt wird durch
 |
(2.3.27) |
definiert. Die Darstellung der quantenmechanischen Zustandsvektoren als
solche Folgen führt zur Formulierung der Quantentheorie als
Heisenbergsche Matrizenmechanik.
Der Zusammenhang zwischen diesen verschiedenen Darstellungen der
Quantentheorie ist durch den Diracschen darstellungsfreien
Formalismus im abstrakten Hilbertraum
, wie wir ihn hier
zusammenfassen, gegeben. Wir kommen darauf weiter unten noch zurück.
Betrachten wir also wieder den abstrakten Hilbertraum
. Die
wichtigste Begriffsbildung, die wir aus dem gegebenen Axiomensystem
aufbauen können, ist der der Konvergenz und der damit
zusammenhängenden vollständigen Orthonormalsysteme. Eine
Folge von Vektoren
heißt konvergent gegen
einen Vektor
im Sinne der Hilbertraum-Norm (2.3.14),
wenn
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(2.3.28) |
gilt.
Im folgenden wird weiterhin postuliert, daß der Hilbertraum
vollständig ist, d.h. jede Cauchy-Folge zu einem Vektor im
Hilbertraum konvergiert. Dabei heißt
definitionsgemäß Cauchy-Folge genau dann, wenn zu jedem
eine natürliche Zahl
existiert, so daß für alle
mit
 |
(2.3.29) |
gilt. Wir bemerken ohne Beweis, daß sowohl der Hilbertsche
Funktionenraum
als auch der Hilbertsche Folgenraum
vollständig ist (zu solchen eher mathematischen
Fragestellungen sei auf [FK07,FK08,FK06]
verwiesen).
Eine Folge von Vektoren
heißt
Orthonormalsystem, wenn für alle
 |
(2.3.30) |
ist. Falls die Reihe
 |
(2.3.31) |
konvergiert, gilt offenbar
 |
(2.3.32) |
Ist umgekehrt ein beliebiger Vektor
gegeben und definieren
wir
 |
(2.3.33) |
so ist die Reihe (2.3.31) konvergent, denn für jede Partialsumme
gilt
 |
(2.3.34) |
Nun ist aber
 |
(2.3.35) |
und
 |
(2.3.36) |
Dies in (2.3.35) eingesetzt liefert die Besselsche
Ungleichung
 |
(2.3.37) |
Die Teilsummenfolge der aus den positiven Gliedern
gebildeten Reihe ist also beschränkt und diese folglich
konvergent. Nennen wir den entsprechenden Grenzwert
 |
(2.3.38) |
Daraus folgt, daß die Teilsummenfolge
 |
(2.3.39) |
eine Cauchyfolge ist, denn zu
können wir ein
angeben, so daß für alle
 |
(2.3.40) |
ist. Dann gilt aber für die Teilsummenfolge (2.3.39) für alle
:
 |
(2.3.41) |
d.h. für alle
gilt
 |
(2.3.42) |
Da wir oben
beliebig wählen konnten, ist also
(2.3.39) eine Cauchyfolge und folglich (wegen der
Vollständigkeit des Hilbertraums) die Reihe (2.3.31) mit den
Koeffizienten (2.3.33) gegen einen Vektor
konvergent:
 |
(2.3.43) |
Ein Orthonormalsystem heißt vollständig, wenn für jeden
Vektor
die Reihe gegen diesen Vektor konvergiert, wenn also
in (2.3.43)
ist. Dies können wir
symbolisch auch dadurch ausdrücken, daß wir
 |
(2.3.44) |
schreiben. Dabei ist
der Einheitsoperator im
Hilbertraum
, d.h. für jeden Vektor
gilt
 |
(2.3.45) |
Weiter definieren wir das dyadische Produkt zweier Vektoren
und
als den Operator, der einen beliebigen
Vektor
in den Vektor
 |
(2.3.46) |
abbildet. Eine Summe oder unendliche Reihe dyadischer Produkte wirkt
entsprechend auf Vektoren gemäß
 |
(2.3.47) |
Damit ist die Gültigkeit von (2.3.44) in der Tat gleichbedeutend
mit
 |
(2.3.48) |
also mit der Vollständigkeit des Orthonormalsystems
.
Es ist sehr leicht, ein Beispiel für ein vollständiges
Orthonormalsystem (VONS) im Folgenraum
anzugeben. Offenbar ist
ein solches nämlich durch
 |
(2.3.49) |
gegeben. Es gilt jedenfalls
 |
(2.3.50) |
und ist dann
 |
(2.3.51) |
so ist offenbar in der Tat
 |
(2.3.52) |
und weiter
 |
(2.3.53) |
Also ist (2.3.49) tatsächlich ein VONS.
Auf dem Funktionenraum
ist ein VONS z.B. durch die
Energieeigenfunktionen des Harmonischen Oszillators
gegeben. Wir können auf den Beweis hier nicht eingehen und verweisen
diesbezüglich auf die oben zitierte mathematische Literatur.
Wir bemerken noch, daß ein Hilbertraum, in dem es wenigstens ein
VONS aus abzählbar vielen Vektoren gibt, genauer als
separabler Hilbertraum bezeichnet wird. Da die Hilberträume
und
separabel sind und die Quantentheorie eines
Teilchens in diesen Hilberträumen formulierbar ist, ist also der
quantenmechanische Hilbertraum in diesem Falle separabel. Für die
praktische Anwendung der Quantentheorie spielt dies allerdings eher eine
untergeordnete Rolle.
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