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Mit diesen Betrachtungen haben wir das 1. Postulat für unsere Zwecke
hinreichend erläutert. Wenden wir uns also dem 2. Postulat zu. Dazu
rekapitulieren wir zunächst einmal den Begriff des linearen
Operators. Es sei
ein
Untervektorraum von
. Ein Operator
heißt linear, wenn für alle Vektoren
und alle Zahlen
(für die voraussetzungsgemäß auch der
Vektor
ist)
 |
(2.4.1) |
gilt.
Existiert zu dem linearen Operator
ein linearer Operator
, so daß für
alle
 |
(2.4.2) |
gilt, so heißt
der zu
adjungierte
Operator. Gilt für einen Operator
, so
heißt er hermitesch. Ist für jeden Vektor
auch
und ist
dicht im Hilbertraum
, so heißt
selbstadjungiert. Ein Untervektorraum
heißt dabei dicht im Hilbertraum, wenn es zu jedem
eine Folge
mit
gibt, so daß
 |
(2.4.3) |
Postulat 2 besagt nun, daß die Observablen im quantenmechanischen
Formalismus durch selbstadjungierte Operatoren im Hilbertraum
repräsentiert werden.
Beispiele für selbstadjungierte Operatoren im Funktionenraum
sind die Operatoren für die Orts- und Impulskomponenten
und
(
), die durch
 |
(2.4.4) |
gegeben sind. Es ist offensichtlich, daß diese Operatoren nicht auf dem
ganzen Hilbertraum definiert sein können. Betrachten wir zum Beispiel
die Funktion
 |
(2.4.5) |
so ist
. Entsprechendes gilt
für den Impulsoperator. Ohne dies hier formal beweisen zu wollen,
können wir als dichten Teilraum
für den
Definitionsbereich für die Orts- und Impulsoperatoren den
sog. Schwartzschen Raum der schnell fallenden Funktionen
wählen. Dies ist der Raum der beliebig oft stetig partiell
differenzierbaren Funktionen, deren Beträge im Unendlichen schneller
abfallen als jedes Polynom
, d.h. für jedes
strebt für jedes Polynom
, wenn
in irgendeiner Richtung
gesetzt wird. Es ist eine einfache Übungsaufgabe, zu
zeigen, daß die so definierten Operatoren selbstadjungiert
sind.
Ist nun
ein linearer Operator, so heißt
Eigenvektor von
zum Eigenwert
, wenn
 |
(2.4.6) |
ist.
In der Quantentheorie müssen wir aber diesen Begriff des Eigenvektors
verallgemeinern. Wir gehen hier auf die mathematisch strenge
Begründung dieser Verallgemeinerung nicht ein, sondern verweisen
diesbezüglich auf die mathematische Spezialliteratur
(z.B. [FK08]) oder für eine modernere Formulierung
mittels sogenannten ,,rigged Hilbert
spaces`` [Bal98,GP90]. Hier begnügen wir uns mit der übliche
weniger strikten Handhabung, wie sie in der Physik üblich ist.
Machen wir uns daher die Problematik an einem typischen Beispiel klar
und betrachten den Impulsoperator (2.4.4) im
. Der
Einfachheit halber betrachten wir ein Teilchen, das sich nur
eindimensional entlang der
-Achse bewegt. Der Hilbertraum ist dann
einfach
, der Raum der quadratintegrablen Funktionen
. Wir suchen also Eigenwerte und Eigenfunktionen
für den Differentialoperator
, d.h. wir suchen Lösungen der Differentialgleichung
 |
(2.4.7) |
Offensichtlich gibt es zunächst für
eine Lösung, nämlich
 |
(2.4.8) |
Dabei ist
const
. Offensichtlich ist für kein
die
Funktion
. Sie liegt noch nicht einmal in
! Für
ist allerdings die Funktion wenigstens
beschränkt, während sie für
für
unbeschränkt ist. Wie wir gleich noch sehen werden, ist es für
die Quantenmechanik allerdings nicht so wichtig, daß wir es mit echten
Eigenvektoren zu tun haben. Vielmehr ist die Entwicklung beliebiger
Zustandsvektoren nach Eigenvektoren, die im Falle selbstadjungierter
Operatoren orthornormiert gewählt werden können, wichtig. Existieren
wie hier keine echten Eigenvektoren, so existieren doch welche im Sinne
verallgemeinerter Funktionen oder Distributionen. In der Tat
gilt im gegebenen Fall der verallgemeinerten
Impulseigenfunktionen für
 |
(2.4.9) |
Hierbei ist
die Diracsche
-Distribution2.4. Üblicherweise wählt man in der
nichtrelativistischen Quantentheorie die Normierungskonstante in
(2.4.8) so, daß
 |
(2.4.10) |
gilt. Wie wir weiter unten noch genauer ausführen werden, ist die nun
immer noch unbestimmte Phase der Wellenfunktion irrelevant. Wir
können also
wählen. Damit sind unsere
verallgemeinerten Impulseigenfunktionen durch die ebenen Wellen
 |
(2.4.11) |
gegeben.
Untersuchen wir nun, in welchem Sinne dieses verallgemeinerte
Orthonormalsystem vollständig ist. Zunächst müssen wir für
eine Funtion
gemäß (2.3.48) das
verallgemeinerte Skalarprodukt
 |
(2.4.12) |
bilden. Weiter haben wir die Funktion
 |
(2.4.13) |
zu betrachten. Wegen der Fourierschen Umkehrformel gilt in der Tat
 |
(2.4.14) |
so daß also unser verallgemeinertes orthonormales System
von
Impulseigenfunktionen in der Tat vollständig ist. Man spricht auch vom
Übergang von der Ortsdarstellung
des
quantenmechanischen Zustandes zur Impulsdarstellung
.
Genauso können wir natürlich auch nach den Eigenfunktionen des
Ortsoperators fragen. Es sei also
Eigenvektor zum
Ortsoperator, d.h. es soll gelten
 |
(2.4.15) |
Folglich muß also
und
 |
(2.4.16) |
sein, wobei wir wieder die Normierung in der üblichen Form für
kontinuierliche Eigenwerte gewählt haben. Es ist klar, daß dies wieder
ein vollständiger Satz verallgemeinerter Eigenfunktionen ist, denn es
gilt für
 |
(2.4.17) |
Wir können nun den Zusammenhang dieser wellenmechanischen Formulierung
zum abstrakten Hilbertraumformalismus vollziehen. Es sei also
ein Zustandsket im Definitionsbereich
der
Operatoren
und
. Mit
bzw.
bezeichnen wir die verallgemeinerten Eigenvektoren dieser
Operatoren. Dann ist
Die Vollständigkeitsrelationen für die verallgemeinerten Eigenkets
lauten dann
 |
(2.4.22) |
Durch Einschieben solcher Identitäten können wir leicht von einer
Darstellung in die andere umrechnen. Deshalb hat man in der Frühzeit
der Quantentheorie diesen auf Dirac zurückgehenden Formalismus auch als
Transformationstheorie bezeichnet. Wollen wir z.B. den
Ortsoperator in der Impulsdarstellung finden, müssen wir berechnen
 |
(2.4.23) |
Es ist klar, daß sich hier ein Einschieben der Identität
mit
verallgemeinerten Ortseigenvektoren empfiehlt:
 |
(2.4.24) |
Nun ist aber
 |
(2.4.25) |
Wir können also schreiben
 |
(2.4.26) |
Der Ortsoperator in der Impulsdarstellung ist also
.
Wie wir anhand dieser Beispiele gesehen haben, besitzen
selbstadjungierte Operatoren stets ein reelles
Spektrum2.5,
und die dazugehörigen (verallgemeinerten) Eigenvektoren zu
verschiedenen Spektralwerte sind zueinander (im verallgemeinerten Sinne)
orthogonal. Ohne Beweis nehmen wir an, daß diese (verallgemeinerten)
Eigenzustände nach geeigneter Normierung insgesamt ein
vollständiges (verallgemeinertes) Orthogonalsystem bilden. Im
folgenden schreiben wir bei allgemeinen Betrachtungen die Gleichungen
stets für diskrete Eigenwerte. Für verallgemeinerte Eigenwerte gelten
die Gleichungen entsprechend im Sinne von Distributionen. Sind z.B.
und
echte voneinander verschiedene reelle Eigenwerte eines
selbstadjungierten Operators, so gilt
falls |
(2.4.27) |
Falls die Werte hingegen zum kontinuierlichen Teil des Spektrums des
Operators gehören, gilt (nach entsprechender Normierung)
 |
(2.4.28) |
Wir wollen die Orthogonalität (2.4.27) der Eigenvektoren und die
Realität der Spektralwerte selbstadjungierter Operatoren
beweisen. Seien also
Eigenvektoren des selbstadjungierten
Operators
zu den Eigenwerten
. Wir nehmen an, daß all
diese Vektoren auf
normiert sind, d.h.
 |
(2.4.29) |
Zum Beweis, daß die Eigenwerte reell sind, verwenden wir die
Selbstadjungiertheit des Operators
:
 |
(2.4.30) |
Das bedeutet aber in der Tat, daß
ist. Weiter gilt
einerseits
 |
(2.4.31) |
denn
ist Eigenvektor von
zum Eigenwert
. Andererseits gilt aber wegen der Selbstadjungiertheit von
und der Realität von
 |
(2.4.32) |
Ziehen wir dieses Resultat von (2.4.31) ab, erhalten wir
schließlich
 |
(2.4.33) |
Falls nun
, d.h.
ist, folgt daraus in der
Tat (2.4.28).
Falls es zu einem Eigenwert
von
mehr als einen linear
unabhängigen Eigenvektor gibt, bezeichnen wir die Eigenzustände mit
, wobei
eine diskrete oder kontinuierliche
Variable ist, welche die verschiedenen Eigenvektoren zu diesem gleichen
Eigenwert durchnumeriert. Man nennt diesen Eigenwert dann
entartet. Diese Vektoren spannen den Eigenraum des
Operators zum Eigenwert
auf. Wir können dann mit Hilfe des
Schmittschen Orthonormierungsverfahrens [CH10] dafür
sorgen, daß die Eigenvektoren in diesem Unterraum wieder ein
Orthonormalsystem bilden, d.h. im Falle diskreter Werte
 |
(2.4.34) |
und für kontinuierliche Werte
 |
(2.4.35) |
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