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Insbesondere ist im Fall
der
-Tensor
invariant unter der Gruppe
aller linearen Transformationen eines
zweidimensionalen, komplexen Raumes, deren Determinante jeweils den speziellen Wert 1 hat.
Die Elemente dieses Vektorraumes nennen wir Spinoren. Ihre Transformation
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(10.61) |
ist äquivalent zur kontragredienten Spinortransformation. Für jede Matrix
mit Determinante Eins
gilt ja wegen (B.60)
oder
und daher
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(10.62) |
wobei
die Matrixelemente der zu
inversen
Matrix bezeichnet
 |
(10.63) |
Insbesondere definiert
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(10.64) |
die Komponenten eines kontragredient transformierenden Spinors.
Die komplex konjugierte Spinortransformation
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(10.65) |
ist nicht äquivalent zur Spinortransformation, denn die Eigenwerte von zum Beispiel
SL |
(10.66) |
sind von den Eigenwerten von
verschieden.
Auch die konjugiert komplexe Spinortransformation
ist ihrer kontragredienten Transformation äquivalent; mit dem
-Tensor
und seinem Inversen
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(10.67) |
lassen sich Indizes hoch- und runterziehen
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(10.68) |
Komponenten von Spinoren höherer Stufe mit einem Tensortransformationsgesetz wie zum Beispiel
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(10.69) |
können in einen total symmetrischen Anteil
und
ein antisymmetrischen Anteil
zerlegt werden.
Da die Spinorindizes nur zwei Werte annehmen können, ist der antisymmetrische Anteil proportional
zum invarianten
-Tensor
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(10.70) |
Die zu Spinortransformationen gehörigen, inäquivalenten Tensortransformationen treten daher bei
Tensoren auf, deren
Komponenten total symmetrisch (A.30) in
ungepunkteten und
total symmetrisch in
gepunkteten Spinorindizes sind
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(10.71) |
Für
ist das Transformationsgesetz verträglich mit der Realitätsbedingung
 |
(10.72) |
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