Energie- und Impulserhaltung legen bei elastischer Streuung zweier Teilchen, also bei einem Streuprozeß, bei dem die Zahl der Teilchen und ihre Massen unverändert bleiben, die Energien nach dem Stoß als Funktion des Streuwinkels und der anfänglichen Energien fest.
Betrachten wir beispielsweise ein Photon, das mit Energie
einfällt und elastisch an einem zunächst ruhenden Elektron gestreut wird. Dieser Prozeß heißt Compton-Streuung.
Seien
und
die Viererimpulse von Photon und Elektron
vor der Streuung und
und
nachher.
Viererimpulserhaltung besagt
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(3.61) |
| (3.62) |
Die Energie
des auslaufenden Photons ist also durch den Streuwinkel festgelegt. Sie ist kleiner
als die Energie
des einlaufenden Photons. Dies widerspricht der Vorstellung, daß die zum Photon der
Energie
gehörige, einfallende elektromagnetische Welle das geladene Elektron beschleunigt,
das dann seinerseits eine Welle mit den gestreuten Photonen abstrahlt. Bei solch einem Prozeß würde die
Frequenz der abgestrahlten Welle mit der ursprünglichen Frequenz übereinstimmen.
Gleichung (3.63) hingegen ergibt sich aus der Annahme, daß Elektronen Teilchen sind
und daß elektromagnetische Wellen aus Teilchen, nämlich Photonen, bestehen.
Sie ist aber kein Beweis für die Teilcheneigenschaft elektromagnetischer Wellen. Man gelangt ebenfalls zu (3.63), wenn man - was wir nicht getan haben - sowohl das Elektron als auch das Photon als Welle behandelt. Daß je nach betrachtetem physikalischen Prozeß Wellen sich teilchenartig verhalten und Teilchen Welleneigenschaften haben, gehört zu den Grundlagen der Quantenphysik.
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