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Wie jede Lösung einer linear inhomogenen Gleichung läßt sich die Lösung der inhomogenen Wellengleichung
(5.67) als Summe einer partikulären Lösung der inhomogenen Gleichung, dem retardierten Potential
, und einer Lösung der homogenen Gleichung, einem Wellenpaket
, schreiben
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(5.69) |
Das zur Inhomogenität
gehörige retardierte Potential ist
 |
(5.70) |
Daß es die inhomogene Wellengleichung löst, rechnen wir einfach nach, indem wir den Integranden nach
der Kettenregel differenzieren und (5.53) verwenden5.7
Es erfüllt daher das retardierte Potential die inhomogene Wellengleichung
.
Streng genommen müßten wir wie beim Beweis von (5.52) aus dem Integrationsgebiet eine Kugel
herausschneiden und den Grenzfall
betrachten. Aber bis auf die zweiten Ableitungen von
sind alle
anderen Terme weniger divergent als
und tragen im Grenzfall
nicht bei.
Da
die Gleichung (5.67) löst, kann man das Viererpotential
jeweils so umeichen, daß es der Lorenzbedingung (5.66) genügt.
Dann erfüllt wegen (5.65) jede Komponente des Viererpotentials eine inhomogene Wellengleichung
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(5.72) |
und läßt sich als Summe von retardiertem Potential und einem Wellenpaket schreiben
Zum retardierten Viererpotential
zur Zeit
am Ort
tragen die Ladungs- und Stromdichten von allen Orten
bei,
gewichtet mit ihrem Coulombpotential
und mit den Werten, die sie zu
der um die Lichtlaufzeit früheren Zeit
(1.1) hatten. Eine
Abänderung der Ladungs- oder Stromdichte wirkt sich im Vakuum mit Lichtgeschwindigkeit aus.
Das retardierte Potential (5.70) ist ein lorentzkovariantes Funktional der Quelle,
das heißt, wenn
eine zeitrichtungstreue Lorentztransformation ist, so
gehört zur Inhomogenität
das retardierte Potential
.
Um dies einzusehen, schreiben wir
als vierdimensionales Integral
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(5.75) |
Dabei beschränkt die Stufenfunktion
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(5.76) |
die Integration auf
. Für
-Funktionen gilt die Kettenregel
Setzt man dies um
verschobenen in (5.75) ein, und integriert über
, so bleibt
das dreidimensionale Integral (5.70) über, es sind also beide Integrale gleich.
Für das lorentztransformierte retardierte Potential erhalten wir
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(5.78) |
Fassen wir hier
als Funktion von Integrationsvariablen
auf,
so gilt
, denn die Determinante von Lorentztransformationen
hat den Betrag
(D.22). Zudem ist
, da Lorentztransformationen
Längenquadrate ungeändert lassen, und für zeitrichtungstreue Lorentztransformationen
ist auf dem Lichtkegel die Zeitkomponente von
genau dann positiv, wenn die Zeitkomponente von
positiv ist,
. Mit
folgt daher
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(5.79) |
Schließlich können wir die Integrationsvariable
, ohne etwas zu ändern, mit
bezeichnen.
Also ist das retardierte Potential ein lorentzkovariantes Funktional der Quelle.
Verwenden wir dies für jede Komponente des retardierten Viererpotentials (5.74)
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(5.80) |
und multiplizieren wir beide Seiten mit
, so sehen wir, daß
zum lorentztransformierten Viererstrom
das lorentztransformierte retardierte Potential
gehört.
In der Form (5.81) bestätigt man leicht, daß das retardierte Viererpotential der Lorenzbedingung
genügt. Denn die Ableitung nach
wirkt im Integranden
auf
. Da dies nur von
abhängt, ist
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(5.81) |
Zudem genügt der Strom der Kontinuitätsgleichung
, folglich ist
ein Integral über Ableitungen nach den Integrationsvariablen. Dies ergibt nur Randterme und verschwindet,
wenn die Ströme für
verschwinden,
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(5.82) |
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