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Da wir die Vektoroperatoren über die Cartanableitungen definiert haben,
brauchen wir nur die Rechnungen aus Abschnitt 2.4 zu
vervollständigen. Es seien also
generalisierte
Orthogonalkoordinaten,
die dazugehörigen holonomen
Basisvektoren und
deren Dualbasisvektoren. Weiter wollen
wir wie dort auch hier vereinbaren, daß in Formeln, die die Komponenten
bzgl. der normierten Basisvektoren enthalten, die Summationskonvention
außer Kraft gesetzt sei, d.h. alle Summen über Indizes explizit
notiert werden. Für die normierten Basisvektoren gelten dann (2.39)
und (2.42), also
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(6.16) |
Beginnen wir mit dem Gradienten. Sei also
ein Skalarfeld. Wegen
(2.58) ist also
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(6.17) |
Dabei haben wir benutzt, daß bzgl. der
die Metrikkomponenten
sind, weil die
ja die orthonormierten lokalen
Basisvektoren bezeichnen. Wir haben für die Komponenten des Gradienten
bzgl. der krummlinigen Orthonormalbasis also
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(6.18) |
Für die Divergenz eines Vektorfeldes
haben wir bereits in
(2.48)
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(6.19) |
gefunden, wobei wir die Beziehung
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(6.20) |
ausgenutzt haben. Die Komponenten Rotation eines Vektorfeldes bestimmen wir am
einfachsten, indem wir zunächst die Definition (6.5) mit Hilfe
der holonomen Basis ausdrücken:
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(6.21) |
Wir wollen dies nun in Bezug auf die normierte Basis und mittels der
dazugehörigen kontravarianten Komponenten
ausdrücken. Dazu verwenden wir (6.4, 3.31, 6.16,
6.20) um nach einigen einfachen Umformungen das folgende Resultat
zu erhalten:
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(6.22) |
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